CE-Kennzeichnung
CE marking für die Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt den einschlägigen Anforderungen entspricht. Sie ist kein Gütesiegel und regelmäßig keine Prüfung durch Dritte. Im Zweifel entscheidet, ob eine Konformitätserklärung oder eine unabhängige Prüfung gemeint ist.
Die weitverbreitete Fehlvorstellung lautet, es handele sich um ein Prüfsiegel. Tatsächlich bringt der Hersteller die Kennzeichnung selbst an und erklärt damit die Konformität in eigener Verantwortung; nur für bestimmte Produktgruppen ist eine benannte Stelle einzuschalten. Grundlage ist die Konformitätserklärung, die der Hersteller ausstellt und aufbewahrt. Die Kennzeichnung sagt nichts über Qualität aus, sondern nur über die Einhaltung der rechtlichen Mindestanforderungen.
Die Kennzeichnung ist keine Qualitätsaussage, sondern eine Konformitätserklärung des Herstellers.
Sie wird regelmäßig vom Hersteller selbst angebracht, eine Prüfung durch Dritte ist die Ausnahme.
Certification mark und quality seal treffen die Sache nicht und wecken falsche Erwartungen.
Grundlage ist die vom Hersteller ausgestellte und aufzubewahrende Konformitätserklärung.
Prüft ein Einkäufer, ob ein Produkt geprüft wurde, führt die Kennzeichnung allein nicht weiter. Steht certification, hält er eine unabhängige Prüfstelle für eingeschaltet. Für eine Lieferantenauswahl nachrangig; bei sicherheitskritischen Produkten führt es zu einer falschen Annahme.
Wörtlich übersetzt bleibt die CE-Kennzeichnung meist unverändert, was richtig ist; der Fehler entsteht in der Umgebung. Aus Konformitätserklärung wird certification, aus benannter Stelle eine Prüfstelle, und die Eigenverantwortung des Herstellers verschwindet. Wo die Konformitätserklärung genannt ist, klärt es sich; in einer Lieferantenauskunft entsteht eine Prüfung, die niemand vorgenommen hat.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.