Delkredere
del credere für die Haftung des Vertreters dafür, dass der Kunde zahlt; der Begriff ist auch im Englischen gebräuchlich. Sie besteht nur bei besonderer Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung. Im Zweifel entscheidet, ob eine gesonderte Übernahme der Zahlungshaftung vorliegt.
Das Delkredere kehrt die übliche Risikoverteilung um: Regelmäßig trägt der Unternehmer das Ausfallrisiko seiner Kunden, hier übernimmt es der Vertreter. Weil das eine erhebliche Belastung ist, setzt es eine besondere Vereinbarung voraus und begründet einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung, die Delkredereprovision. Der Begriff stammt aus dem Italienischen und ist im englischen Handelsrecht als del credere agent ebenfalls eingeführt, sodass er nicht übersetzt werden muss.
Das Delkredere besteht nur bei besonderer Vereinbarung, nicht kraft Gesetzes.
Es begründet einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung, die Delkredereprovision.
Guarantee und surety bezeichnen andere Sicherungsformen und treffen die Einstandspflicht des Vertreters nicht.
Der Begriff ist im Englischen eingeführt und sollte nicht übersetzt werden.
Übernimmt ein Vertreter die Haftung für die Zahlungsfähigkeit der Kunden, verschiebt sich das wirtschaftliche Risiko erheblich. Steht guarantee, sucht die Gegenseite eine Bürgschaft statt einer handelsrechtlichen Einstandspflicht. Für eine Angebotsphase nachrangig; im Vertrag entscheidet es über die Risikoverteilung.
Delkredere bleibt für eine Maschine ein Fremdwort, weshalb sie es entweder unverändert übernimmt, was hier richtig ist, oder zu guarantee vereinfacht. Die zweite Fassung verlegt eine handelsrechtliche Einstandspflicht in das Bürgschaftsrecht. Wo die zusätzliche Vergütung erwähnt ist, klärt es sich; in einer Risikoübersicht wird aus einer Provision eine Sicherheit.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.