Eigengeschäfte von Führungskräften
managers' transactions nach der Verordnung für meldepflichtige Geschäfte von Führungskräften und ihnen nahestehenden Personen. Zu melden ist unverzüglich, spätestens binnen drei Geschäftstagen. Im Zweifel entscheidet, ob die handelnde Person Führungsaufgaben wahrnimmt oder ihr nahesteht.
Meldepflichtig sind nicht nur Vorstand und Aufsichtsrat, sondern auch nahestehende Personen, also insbesondere Ehegatten, unterhaltsberechtigte Kinder und von diesen kontrollierte Gesellschaften. Die Meldung hat unverzüglich, spätestens binnen drei Geschäftstagen nach dem Geschäft zu erfolgen; der Emittent hat sie innerhalb derselben Frist zu veröffentlichen. Hinzu tritt ein Handelsverbot in den dreißig Tagen vor Veröffentlichung eines Finanzberichts, für das die jüngste Reform Ausnahmen bei passiven Geschäften vorsieht. Directors dealings ist dabei die Praxisbezeichnung, die Verordnung sagt managers transactions.
Meldepflichtig sind auch nahestehende Personen, etwa Ehegatten und von ihnen kontrollierte Gesellschaften.
Die Frist beträgt drei Geschäftstage und gilt für Meldung und Veröffentlichung gleichermaßen.
In den dreißig Tagen vor einem Finanzbericht besteht ein Handelsverbot, von dem die Reform Ausnahmen für passive Geschäfte vorsieht.
Directors dealings ist die Praxisbezeichnung, die Verordnung sagt managers transactions; die Meldeschwelle wurde zuletzt angehoben.
Erwirbt ein Vorstandsmitglied Aktien der eigenen Gesellschaft, läuft ab dem Geschäft eine kurze Frist. Steht nur insider trade, entsteht der Eindruck eines verbotenen Geschäfts statt einer erlaubten, aber meldepflichtigen Transaktion. Für eine interne Mitteilung nachrangig; nach außen unterstellt es einen Rechtsverstoß.
Eigengeschäfte gibt eine Maschine als proprietary trading oder own-account transactions wieder; das erste bezeichnet den Eigenhandel von Banken und ist etwas ganz anderes. Greift sie zu insider trade, macht sie aus einer erlaubten meldepflichtigen Transaktion einen Rechtsverstoß. Wo die Meldefrist genannt ist, klärt es sich; in einer Mitteilung entsteht ein falscher Verdacht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.