Einfuhrabgaben
import duties and taxes für den Oberbegriff über Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern. Das englische import duties allein bezeichnet regelmäßig nur den Zoll. Im Zweifel entscheidet, ob nur der Zoll oder die Gesamtbelastung gemeint ist.
Der deutsche Begriff ist ein Oberbegriff, das englische Gegenstück nicht: Wer import duties schreibt, meint im allgemeinen Sprachgebrauch den Zoll, während die Umsatzsteuer und die Verbrauchsteuern gesondert benannt werden. Bei der Kalkulation macht das einen erheblichen Unterschied, weil der Zoll oft der kleinere Posten ist. Für eine eindeutige Wiedergabe empfiehlt sich deshalb entweder die Aufzählung der Bestandteile oder ein Zusatz, der die Gesamtbelastung kenntlich macht.
Der deutsche Begriff ist ein Oberbegriff, import duties bezeichnet im Englischen regelmäßig nur den Zoll.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist oft der größere Posten und wird gesondert benannt.
Customs duty meint allein den Zoll und nicht die Gesamtbelastung.
Eine eindeutige Wiedergabe erfordert die Aufzählung der Bestandteile oder einen klarstellenden Zusatz.
Kalkuliert ein Importeur die Kosten einer Sendung, entscheidet die Begriffsweite über das Ergebnis. Steht nur import duties, rechnet der Empfänger allein mit dem Zoll. Für eine Angebotsübersicht nachrangig; in einer Kostenaufstellung fehlt der größere Posten.
Wörtlich übersetzt wird aus Einfuhrabgaben import duties, was den Oberbegriff auf den Zoll verengt. Der Fehler bleibt unsichtbar, weil die Fassung sprachlich einwandfrei wirkt und erst bei der Zahlung auffällt. Wo die Einfuhrumsatzsteuer genannt ist, klärt es sich; in einer Kalkulation fehlt ein Betrag, der den Zoll oft übersteigt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.