Einwilligung
consent für die vorherige Zustimmung des Patienten zu einem Eingriff. Sie wirkt nur, wenn zuvor aufgeklärt wurde, und ist jederzeit widerruflich. Im Zweifel entscheidet, ob eine vorherige Zustimmung oder eine nachträgliche Billigung gemeint ist.
Die Einwilligung ist die vorherige Zustimmung; sie nimmt dem ärztlichen Eingriff die Rechtswidrigkeit und kann jederzeit formlos widerrufen werden. Voraussetzung ist die Einwilligungsfähigkeit, die nicht mit der Geschäftsfähigkeit gleichzusetzen ist: Auch ein Minderjähriger kann einwilligungsfähig sein, wenn er Bedeutung und Tragweite erfasst. Im Englischen ist consent der Begriff, im medizinischen Zusammenhang informed consent. Zu trennen ist die Genehmigung, die nachträglich erteilt wird und im Englischen ratification oder approval heißt.
Einwilligung wird vorher erteilt, die Genehmigung nachträglich, ratification und approval treffen deshalb nicht.
Einwilligungsfähigkeit ist nicht Geschäftsfähigkeit, auch Minderjährige können einwilligungsfähig sein.
Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich, ein unterschriebenes Formular bindet den Patienten nicht.
Der Einwilligungsvorbehalt im Betreuungsrecht ist etwas anderes, er macht Rechtsgeschäfte des Betreuten zustimmungsbedürftig.
Fehlt vor einem Eingriff die wirksame Zustimmung des Patienten, ist er rechtswidrig, unabhängig vom Verlauf. Steht approval, klingt es nach einer nachträglichen Billigung durch eine Stelle. Bei einer Verlaufsschilderung nachrangig; in einer Haftungsprüfung entscheidet der Zeitpunkt über die Rechtmäßigkeit.
Für Einwilligung liefert eine Maschine consent, approval oder permission, ohne zwischen vorheriger Zustimmung und nachträglicher Billigung zu trennen. Gerade im Medizinrecht entscheidet aber der Zeitpunkt über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs. Wo die Aufklärung erwähnt wird, klärt sich das; in einem Formulartitel bleibt offen, worauf sich die Zustimmung bezieht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.