Ermessen
discretion nach der amtlichen Fassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Entscheidungsspielraum, den ein Gesetz der Behörde einräumt. Gebundene Entscheidungen kennen ihn nicht. Im Zweifel entscheidet, ob die Behörde wählen darf oder rechtlich gebunden ist.
Ermessen bedeutet, dass die Behörde bei der Rechtsfolge wählen darf, aber nicht frei: Sie muss den Zweck der Ermächtigung beachten und die gesetzlichen Grenzen einhalten, sonst liegt ein Ermessensfehler vor. Die amtliche englische Fassung sagt discretion. Der Rechtsvergleich ist heikler, als er wirkt: Der klassische Wednesbury-Maßstab greift erst bei einer Entscheidung, die kein vernünftiger Entscheidungsträger treffen würde, doch das englische Recht hat die Verhältnismäßigkeitsprüfung übernommen, die aus dem deutschen Verwaltungsrecht stammt. Zu trennen ist außerdem der Beurteilungsspielraum, der die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs betrifft, nicht die Rechtsfolge.
Ermessen und Beurteilungsspielraum sind verschieden, das eine betrifft die Rechtsfolge, das andere die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs.
Ermessensfehler ist error in the exercise of discretion, nicht discretion mistake.
Discretion trägt die Kontrolldichte nicht von selbst mit, das deutsche Ermessen ist an den Zweck der Ermächtigung gebunden und daran gerichtlich messbar.
Ermessen heißt nicht Beliebigkeit, arbitrary discretion wäre gerade der Fehler, den das Gesetz ausschließt.
Lehnt eine Behörde einen Antrag ab, obwohl sie ihn hätte bewilligen dürfen, entscheidet die Wortwahl darüber, ob der Leser eine Angriffsmöglichkeit erkennt. Klingt discretion nach freier Entscheidung, wirkt der Bescheid unangreifbar. Für einen Überblick über das Verfahren nachrangig; in der Begründung eines Rechtsbehelfs zählt die Bindung an den Zweck.
Eine automatische Übersetzung trifft Ermessen mit discretion meist richtig, transportiert aber nicht die gerichtliche Nachprüfbarkeit und die Bindung an den Zweck der Ermächtigung. Ein Leser aus dem Common Law liest darin mehr Freiheit, als das Gesetz gewährt. In einem Bescheid wirkt die Entscheidung so unangreifbarer als sie ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.