Erschöpfung
exhaustion für den Grundsatz, dass das Verbreitungsrecht an einem rechtmäßig in Verkehr gebrachten Stück erlischt. Das amerikanische Recht nennt dasselbe Prinzip first-sale doctrine. Im Zweifel entscheidet, ob es um den Weiterverkauf eines erworbenen Stücks geht.
Der Erschöpfungsgrundsatz begrenzt das Schutzrecht: Ist ein Stück mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht, darf es frei weiterverkauft werden. Im Englischen heißt das exhaustion, im amerikanischen Recht first-sale doctrine. Wichtig ist der räumliche Zuschnitt: Die europäische Erschöpfung tritt nur bei Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum ein, sodass Ware aus Drittstaaten nicht ohne Weiteres frei zirkuliert. Wer exhaustion ohne diesen Zusatz überträgt, verschweigt die entscheidende Grenze.
Die Erschöpfung tritt nur bei Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum ein, nicht weltweit.
First-sale doctrine ist die amerikanische Entsprechung mit eigener Reichweite und kein Synonym.
Erschöpfung betrifft das Verbreitungsrecht, nicht das Vervielfältigungsrecht, Kopieren bleibt untersagt.
Exhaustion wird ohne Zusammenhang leicht als Erschöpfung im Sinn von Ermüdung gelesen, ein erläuternder Zusatz hilft.
Kauft ein Händler Ware im Ausland und bringt sie in die Europäische Union, entscheidet die Erschöpfung darüber, ob er sie frei anbieten darf. Steht nur exhaustion, fehlt der räumliche Zuschnitt, und der Händler hält den Weiterverkauf für unproblematisch. Bei einer allgemeinen Erläuterung nachrangig; in einer Vertriebsvereinbarung trägt es das Risiko.
Erschöpfung liest eine Maschine ohne Zusammenhang als Ermüdung und liefert fatigue oder depletion, oder sie setzt exhaustion ohne den räumlichen Zusatz. Dass die Erschöpfung nur im Europäischen Wirtschaftsraum eintritt, fehlt in beiden Fällen. Wo Parallelimporte erwähnt sind, ahnt der Leser die Grenze; in einer Vertriebsklausel entsteht ein falsches Bild der Freiheit.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.