Fahrlässigkeit
negligence nach der amtlichen Fassung des Strafgesetzbuchs für die Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Strafbar ist sie nur, wo das Gesetz es ausdrücklich anordnet. Im Zweifel entscheidet, ob eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit überhaupt vorgesehen ist.
Fahrlässigkeit ist im Strafrecht die Ausnahme: Ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung wird nur vorsätzliches Handeln bestraft. Die amtliche englische Fassung sagt negligence. Zu unterscheiden sind bewusste Fahrlässigkeit, bei der der Täter das Risiko erkennt und pflichtwidrig auf das Ausbleiben vertraut, und unbewusste Fahrlässigkeit, bei der er es gar nicht erkennt; die Rechtsvergleichung spricht von advertent und inadvertent negligence. Für die gesteigerte Leichtfertigkeit einzelner Tatbestände gibt es keinen festen englischen Terminus.
Fahrlässigkeit ist nur strafbar, wo das Gesetz es ausdrücklich anordnet, anders als im Zivilrecht.
Bewusste und unbewusste Fahrlässigkeit heißen rechtsvergleichend advertent und inadvertent negligence.
Gross negligence ist im Common Law auch ein Haftungsmaßstab und deckt sich nicht genau mit der groben Fahrlässigkeit.
Leichtfertigkeit ist ein gesteigerter Grad ohne festen englischen Terminus, ein erläuternder Zusatz ist nötig.
Streiten Parteien darüber, ob jemand das Risiko erkannt hat, trennt genau das die beiden Fahrlässigkeitsformen. Steht durchgehend negligence, lässt sich nicht erkennen, ob bewusst oder unbewusst gehandelt wurde. Für eine Zusammenfassung genügt das; in einem Urteil, das die Schuldform begründet, fehlt der entscheidende Punkt.
Für Fahrlässigkeit liefert eine Maschine zuverlässig negligence, unterschlägt aber die Zweiteilung in bewusste und unbewusste Form. Zusätzlich rutscht die bewusste Fahrlässigkeit im Englischen leicht zu recklessness und damit näher an den Vorsatz. Wo die Vorschrift genannt ist, trägt der Zusammenhang; in einer Urteilsbegründung verschiebt sich die Schuldform.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.