Firma
trade name, denn die Firma ist nur der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt, nicht das Unternehmen selbst. Firm oder company verfehlen den Rechtsbegriff. Im Zweifel entscheidet, ob der eingetragene Name oder das Unternehmen gemeint ist.
Die Firma ist nach Paragraph 17 HGB der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, nicht das Unternehmen selbst, auch wenn die Umgangssprache beides vermischt. Im Englischen ist trade name oder company name richtig, die offizielle HGB-Übersetzung führt trade name. Der klassische falsche Freund ist firm oder company, denn wer Firma so übersetzt, macht aus dem bloßen Namen das ganze Unternehmen. In einem Handelsregisterauszug oder Kaufvertrag über ein Unternehmen ist genau diese Trennung entscheidend, denn die Firma kann fortgeführt oder geändert werden, ohne dass sich am Unternehmen etwas ändert.
Firma ist der Name, nicht das Unternehmen, deshalb trade name, nicht firm oder company.
Die Umgangssprache nutzt Firma wie Unternehmen, der Rechtsbegriff meint nur den eingetragenen Namen.
Firmenfortführung ist continuation of the trade name, nicht Fortführung der Gesellschaft.
Firm im Englischen meint eine Kanzlei oder Gesellschaft, nie den bloßen Namen.
Steht in einem Registerauszug oder Unternehmenskaufvertrag die Firma, trägt die Wortwahl die Trennung von Name und Unternehmen. Wird sie zu company, verschmilzt der Name mit dem Rechtsträger. Umgangssprachlich ist das egal; sobald Firmenfortführung oder Namensschutz gemeint sind, gehört trade name hin.
Weil die Umgangssprache Firma und Unternehmen gleichsetzt, wird Firma maschinell fast immer zu company oder firm. Der Rechtsbegriff meint aber nur den eingetragenen Namen, nicht den Rechtsträger dahinter. Im Alltagstext ist das folgenlos; in einem Registerauszug oder Unternehmenskauf verwischt company die Trennung, auf der das Firmenrecht beruht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.