Geschäftsführer
director nach der amtlichen Fassung des GmbH-Gesetzes, in der Praxis überwiegt managing director. CEO ist ein Funktionstitel ohne Organstellung und passt nicht. Im Zweifel entscheidet, ob das gesetzliche Vertretungsorgan gemeint ist.
Der Geschäftsführer ist ein Organ der GmbH mit gesetzlicher Vertretungsmacht; sein Name und die Art seiner Vertretungsbefugnis werden ins Handelsregister eingetragen. Die amtliche englische Fassung sagt schlicht director, die Praxis überwiegend managing director. CEO trifft daneben: Das ist ein Funktionstitel innerhalb eines board-geführten Systems, das die GmbH nicht kennt, und er ist weder Organbezeichnung noch Registerinhalt. Vom Vorstand der Aktiengesellschaft, englisch management board, unterscheidet sich der Geschäftsführer zudem dadurch, dass er den Weisungen der Gesellschafter unterliegt.
CEO ist ein Funktionstitel ohne Organstellung, der Geschäftsführer dagegen gesetzliches Vertretungsorgan mit Registereintrag.
Der Vorstand der Aktiengesellschaft ist management board und leitet eigenverantwortlich, der Geschäftsführer ist weisungsgebunden.
Director im britischen Sinn ist Mitglied eines board of directors, das die GmbH nicht kennt.
Die Art der Vertretungsbefugnis steht im Register, Einzel- oder Gesamtvertretung gehört mitübersetzt.
Unterschreibt jemand für eine GmbH und die Gegenseite prüft die Vertretungsmacht, entscheidet die Bezeichnung. Steht CEO, sucht ein englischer Anwalt nach einem board-Beschluss statt nach dem Registereintrag. Für eine Visitenkarte ist der Titel gleichgültig; in einer Vertretungsbescheinigung führt er in die Irre.
Geschäftsführer trifft eine Maschine je nach Umgebung mit managing director, director oder CEO, ohne dass die Organstellung erkennbar bliebe. Gerade CEO liegt nahe, weil es im Wirtschaftsenglisch dominiert. Wo das Handelsregister genannt wird, klärt sich die Rolle; in einer Unterschriftenzeile bleibt offen, ob überhaupt Vertretungsmacht besteht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.