Kartell
cartel für die wettbewerbsbeschränkende Absprache zwischen Unternehmen. Erfasst sind auch abgestimmte Verhaltensweisen ohne förmliche Vereinbarung. Im Zweifel entscheidet, ob eine Abstimmung zwischen Wettbewerbern vorliegt oder eine einseitige Entscheidung.
Das Verbot erfasst nicht nur förmliche Vereinbarungen, sondern auch Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und abgestimmte Verhaltensweisen, englisch concerted practices. Damit genügt bereits eine Abstimmung, die den Wettbewerb durch praktische Zusammenarbeit ersetzt, ohne dass ein Vertrag geschlossen wird. Die deutschen und die europäischen Vorschriften laufen inhaltlich parallel; von den Verboten ausgenommen sind Vereinbarungen, die unter eine Gruppenfreistellungsverordnung fallen, englisch block exemption regulation.
Erfasst sind auch abgestimmte Verhaltensweisen, concerted practices, nicht nur förmliche Vereinbarungen.
Price fixing ist nur eine Fallgruppe, das Verbot reicht weiter als Preisabsprachen.
Gruppenfreistellungsverordnung ist block exemption regulation, sie nimmt bestimmte Vereinbarungen vom Verbot aus.
Ein Kartell setzt eine Abstimmung zwischen Unternehmen voraus, einseitiges Verhalten fällt unter den Missbrauchstatbestand.
Sprechen sich Wettbewerber über Preise ab, kommt es nicht darauf an, ob sie einen Vertrag geschlossen haben. Steht agreement, sucht der Leser ein Vertragsdokument und übersieht die abgestimmte Verhaltensweise. Für eine Presseerklärung nachrangig; in einer Verfahrensdarstellung fällt die halbe Tatbestandsvariante weg.
Kartell trifft eine Maschine mit cartel meist richtig, engt aber die Begleitbegriffe ein: Aus der abgestimmten Verhaltensweise wird ein agreement, und die Variante ohne Vertrag verschwindet. Wo die Tatbestandsalternativen aufgezählt sind, trägt es; in einer verkürzten Darstellung fehlt gerade der Fall, der in der Praxis am häufigsten vorkommt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.