Kaufmann
merchant nach der amtlichen Fassung des Handelsgesetzbuchs für den Kaufmann im Rechtssinne. Businessman trifft den Rechtsstatus nicht, an dem eigene Pflichten hängen. Im Zweifel entscheidet, ob die handelsrechtliche Eigenschaft oder eine berufliche Tätigkeit gemeint ist.
Kaufmann ist im Handelsgesetzbuch ein Rechtsbegriff, kein Berufsbild: Wer Kaufmann ist, unterliegt eigenen Regeln zu Firma, Buchführung, Registereintragung und Handelsgeschäften. Die amtliche englische Fassung sagt merchant, das Handelsgewerbe heißt commercial business. Businessman beschreibt dagegen eine wirtschaftliche Tätigkeit ohne Rechtsfolgen. Das Gesetz kennt zudem mehrere Arten: den Istkaufmann kraft Handelsgewerbes, den Kannkaufmann mit Eintragungswahlrecht und den Formkaufmann, zu dem GmbH und Aktiengesellschaft kraft ihrer Rechtsform zählen.
Businessman beschreibt eine Tätigkeit, Kaufmann dagegen einen Rechtsstatus mit eigenen Pflichten.
Die Eintragung wirkt beim Istkaufmann nur deklaratorisch, beim Kannkaufmann dagegen konstitutiv.
GmbH und Aktiengesellschaft sind Formkaufleute kraft Rechtsform, unabhängig vom Umfang ihres Geschäfts.
Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute, solange sie sich nicht eintragen lassen.
Streitet man darüber, ob handelsrechtliche Vorschriften überhaupt gelten, hängt alles an dieser Eigenschaft. Steht businessman, liest die Gegenseite eine Tätigkeitsbeschreibung statt eines Rechtsstatus. Für eine Vorstellung des Unternehmens gleichgültig; bei der Frage nach Rügeobliegenheit oder Buchführungspflicht trägt nur merchant.
Kaufmann wird maschinell zu businessman oder merchant, je nach Umgebung, ohne dass der Rechtsstatus mitschwingt. Gerade businessman wirkt harmlos und löscht die Anknüpfung an die handelsrechtlichen Pflichten. Wo das Handelsgesetzbuch genannt wird, klärt sich das; in einer Parteibeschreibung bleibt offen, welches Recht gilt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.