Körperverletzung
bodily harm nach der amtlichen Fassung des Strafgesetzbuchs für die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung. Assault genügt im Common Law schon die Drohung und trifft deshalb nicht. Im Zweifel entscheidet, ob eine körperliche Einwirkung stattgefunden hat.
Die Körperverletzung verlangt eine körperliche Einwirkung: Misshandlung oder Gesundheitsschädigung. Die amtliche englische Fassung sagt bodily harm und vermeidet assault bewusst. Das Common Law trennt nämlich assault, die Furcht vor einer unmittelbaren Einwirkung ohne Berührung, von battery, der tatsächlichen Einwirkung. Die deutsche Körperverletzung entspricht damit eher der battery. Für die Qualifikationen lauten die amtlichen Überschriften causing bodily harm by dangerous means und causing grievous bodily harm.
Assault erfasst im Common Law schon die bloße Drohung ohne Berührung, die Körperverletzung verlangt eine körperliche Einwirkung.
Battery kommt der deutschen Körperverletzung funktional näher als assault, amtlich ist bodily harm.
Die gefährliche Körperverletzung heißt amtlich causing bodily harm by dangerous means, nicht dangerous bodily harm.
Die schwere Körperverletzung heißt amtlich causing grievous bodily harm, nicht serious bodily harm.
Steht in einem Strafbefehl der Vorwurf der Körperverletzung und das Dokument geht an eine ausländische Behörde, trägt die Wortwahl den Tatvorwurf. Erscheint assault, rechnet der Empfänger auch mit einer bloßen Drohung. Für eine Erzählung des Vorfalls gleichgültig; in einem Registerauszug verschiebt es den Vorwurf.
Wörtlich übersetzt wird Körperverletzung zu body injury, oder eine Maschine greift zum vertrauten assault. Das erste ist kein englischer Rechtsbegriff, das zweite erfasst auch die bloße Drohung ohne Berührung. Wo die Verletzung beschrieben wird, ordnet der Leser richtig ein; in einer Vorwurfszeile erscheint eine Tat, die es so nicht gab.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.