Legalisation
legalisation für die konsularische Bestätigung der Echtheit einer Urkunde für den Gebrauch im Ausland. Nicht mit legalization im Sinn von etwas erlauben verwechseln. Im Zweifel entscheidet, ob eine Urkunde echtheitsbestätigt oder eine Handlung erlaubt wird.
Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift, des Siegels und der Ausstellungsbefugnis, damit eine Urkunde im Ausland anerkannt wird; über die inhaltliche Richtigkeit sagt sie nichts. Vorgenommen wird sie von der konsularischen Vertretung des Verwendungsstaats. Für Staaten des Haager Übereinkommens von 1961 tritt an ihre Stelle die Apostille, innerhalb der Europäischen Union entfallen die Förmlichkeiten für viele Personenstandsurkunden ganz. Der falsche Freund ist das amerikanische legalization, das im Alltag das Erlauben einer bislang verbotenen Handlung meint.
Legalization im amerikanischen Sprachgebrauch meint das Erlauben einer bislang verbotenen Handlung, nicht die Echtheitsbestätigung einer Urkunde.
Die Legalisation bestätigt nur die Echtheit, nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde.
Für Staaten des Haager Übereinkommens tritt die Apostille an die Stelle der Legalisation, beides zugleich ist nicht vorgesehen.
Nur öffentliche Urkunden können legalisiert werden, Privaturkunden erst nach amtlichem Vermerk.
Reicht jemand eine deutsche Geburtsurkunde bei einer Behörde außerhalb der Haager Staaten ein, führt der Weg über die konsularische Legalisation. Steht in der Übersetzung legalization, denkt ein amerikanischer Leser an die Freigabe von etwas Verbotenem. Für ein Gespräch nebensächlich; auf einem Antragsformular sorgt es für Rückfragen.
Legalisation wird maschinell zu legalization, was im amerikanischen Sprachgebrauch das Erlauben einer verbotenen Handlung meint statt der Echtheitsbestätigung einer Urkunde. Der Satz bleibt lesbar und verfehlt den Vorgang völlig. Wo Konsulat und Urkunde danebenstehen, erschließt es sich; als Feldbezeichnung auf einem Formular führt es in die Irre.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.