Minderung
reduction of the purchase price oder price reduction, wenn der Käufer wegen eines Mangels den Kaufpreis herabsetzt. Diminution oder mitigation treffen es nicht. Im Zweifel entscheidet, ob gerade der Kaufpreis wegen des Mangels gemindert wird.
Minderung ist das Recht des Käufers, wegen eines Mangels den Kaufpreis herabzusetzen und die Sache dennoch zu behalten, ein Gewährleistungsrecht neben Rücktritt und Schadensersatz, geregelt in Paragraph 441 BGB. Im Englischen ist reduction of the purchase price der klare Begriff, price reduction die kürzere Fügung, abatement die angloamerikanische. Der Fehler ist diminution oder mitigation, denn diminution meint nur eine allgemeine Verringerung und mitigation die Schadensminderung, ein ganz anderer Zusammenhang. Wer Minderung damit übersetzt, verfehlt, dass gerade der Kaufpreis wegen des Mangels herabgesetzt wird, und verwechselt das Gestaltungsrecht mit einer bloßen Wertminderung.
Minderung ist reduction of the purchase price, nicht mitigation, das ist die Schadensminderungspflicht, ein anderer Zusammenhang.
Diminution meint eine allgemeine Verringerung, nicht das kaufrechtliche Recht, den Preis herabzusetzen.
Die Minderung setzt in der Regel voraus, dass die Nacherfüllung gescheitert oder unzumutbar ist, wie beim Rücktritt.
Wer mindert, behält die Sache, wer zurücktritt, gibt sie zurück, die beiden Rechte nicht verwechseln.
Behält ein Käufer die mangelhafte Sache, will aber weniger zahlen, trägt die Wortwahl das Minderungsrecht. Steht mitigation, klingt es nach Schadensminderung statt nach Herabsetzung des Kaufpreises. Grob mag price reduction reichen; sobald das Gestaltungsrecht nach Paragraph 441 gemeint ist, gehört reduction of the purchase price hin.
Minderung rutscht maschinell leicht zu diminution oder mitigation, die im Recht anderes meinen. Mitigation ist die Schadensminderung, diminution eine bloße Verringerung. Grob mag es durchgehen; in einer Gewährleistungsklausel trägt reduction of the purchase price das gemeinte Recht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.