Nichtigkeit
voidness nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, allgemeiner auch invalidity. Ein nichtiges Rechtsgeschäft ist von Anfang an unwirksam, ohne dass es jemand angreifen müsste. Im Zweifel entscheidet, ob die Unwirksamkeit von selbst eintritt oder erst geltend gemacht werden muss.
Ein nichtiges Rechtsgeschäft entfaltet von Anfang an keine Wirkung, ohne dass jemand etwas tun müsste; Gründe sind unter anderem Formmangel, Gesetzesverstoß und Sittenwidrigkeit. Die amtliche englische Fassung sagt voidness, das Rechtsgeschäft selbst ist void. Davon zu trennen ist die Anfechtbarkeit: Ein anfechtbares Geschäft ist zunächst wirksam und wird erst durch die Anfechtung beseitigt, es heißt voidable. Wer beides mit invalid übersetzt, verwischt genau diesen Unterschied, an dem hängt, ob überhaupt jemand tätig werden muss.
Nichtig und anfechtbar sind verschieden, void wirkt von Anfang an, voidable erst nach der Anfechtung.
Invalid ist der Sammelbegriff und lässt offen, welcher Unwirksamkeitsgrund vorliegt.
Nichtigkeit und Unwirksamkeit werden im Deutschen unterschieden, die schwebende Unwirksamkeit ist provisional ineffectiveness, keine Nichtigkeit.
Null and void ist eine englische Zwillingsformel, kein Fachbegriff für die deutsche Nichtigkeit.
Fehlt einem Grundstückskaufvertrag die notarielle Beurkundung, ist er nichtig, und niemand muss ihn angreifen. Steht in der Übersetzung voidable, entsteht der Eindruck, es müsse erst jemand tätig werden. Für eine Zusammenfassung mag der Unterschied klein wirken; für die Frage, wer was tun muss, kehrt er die Lage um.
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit laufen maschinell beide auf invalid zu, weil das Englische die Abstufung nicht im selben Wortfeld führt. Ob ein Geschäft von Anfang an wirkungslos ist oder erst beseitigt werden muss, bleibt offen. In einer Klausel über Rechtsfolgen kippt damit die Frage, wer handeln muss.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.