Provision
commission für die erfolgsabhängige Vergütung des Handelsvertreters. Das englische provision bedeutet Bestimmung oder Bereitstellung und ist ein grober falscher Freund. Im Zweifel entscheidet, ob eine Vergütung oder eine Vertragsbestimmung gemeint ist.
Provision ist einer der klarsten falschen Freunde des Handelsrechts: Das englische provision bezeichnet eine Vertragsbestimmung oder die Bereitstellung von etwas, niemals eine Vergütung. Diese heißt commission. Der Anspruch entsteht für Geschäfte, die auf die Tätigkeit des Vertreters zurückgehen, und wird fällig, sobald der Unternehmer das Geschäft ausführt. Zu unterscheiden sind Vermittlungs-, Abschluss- und Bezirksprovision sowie die Überhangprovision für Geschäfte nach Vertragsende.
Provision heißt im Englischen Bestimmung oder Bereitstellung, die Vergütung ist commission.
Der Anspruch wird fällig, sobald der Unternehmer das Geschäft ausführt, nicht schon mit dem Abschluss.
Bezirksprovision und Überhangprovision sind eigene Ansprüche mit eigenen Voraussetzungen.
Fee bezeichnet ein Honorar und trifft die erfolgsabhängige Vergütung nicht.
Rechnet ein Vertreter seine Vergütung ab und wird der Vertrag zweisprachig geführt, entscheidet ein einziges Wort über die Verständlichkeit. Steht provision, sucht die Gegenseite eine Vertragsklausel statt einer Zahlung. Für eine Zwischenmeldung nachrangig; in einer Abrechnung macht es den Text unlesbar.
Weil Provision und provision identisch aussehen, übernimmt eine Maschine das Wort unverändert und erzeugt damit einen der klarsten falschen Freunde des Handelsrechts. Aus einer Vergütung wird eine Vertragsbestimmung. Wo die Abrechnung beschrieben wird, fällt es auf; in einer Klauselüberschrift bleibt der Fehler stehen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.