qualifiziertes Mitwirkungsverlangen
qualified request to cooperate als beschreibende Fassung, denn der Begriff ist erst seit 2023 im Gesetz und hat keine eingeführte englische Entsprechung. Es ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt mit eigenen Sanktionen. Im Zweifel entscheidet, ob ein förmliches Verlangen oder eine bloße Aufforderung vorliegt.
Das Instrument wurde 2023 geschaffen, um Prüfungen zu beschleunigen, und ist für Steuerpflichtige spürbar belastend. Ergehen darf es frühestens sechs Monate nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Wird es nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, setzt die Behörde ein Verzögerungsgeld für jeden Tag der Verzögerung fest, und die begrenzte Ablaufhemmung verlängert sich um die Dauer der Verzögerung, mindestens aber um ein Jahr. Eine etablierte englische Fassung fehlt, weshalb der deutsche Begriff mitgeführt werden sollte.
Eine eingeführte englische Fassung fehlt, der deutsche Begriff sollte in Klammern mitgeführt werden.
Das Verlangen darf frühestens sechs Monate nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ergehen.
Bei Verzögerung droht ein tageweise berechnetes Verzögerungsgeld und eine Verlängerung der Ablaufhemmung.
Es ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt und keine bloße Aufforderung des Prüfers.
Verzögert ein Unternehmen die Vorlage von Unterlagen, kann die Behörde zu diesem Instrument greifen. Steht nur request for information, hält die Konzernmutter es für eine Nachfrage und priorisiert entsprechend. Für die Ablage nachrangig; bei der Fristsetzung laufen tageweise Sanktionen und die Verjährung verschiebt sich.
Wörtlich übersetzt wird das qualifizierte Mitwirkungsverlangen zu qualified cooperation request, was im Englischen nichts Bestimmtes bezeichnet. Greift eine Maschine zu request for information, macht sie aus einem vollstreckbaren Verwaltungsakt eine Nachfrage. Wo die Sanktionen genannt sind, klärt es sich; in einem Posteingang wirkt es wie eine Routineanfrage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.