Rechtshängigkeit
lis pendens nach der europäischen Zuständigkeitsverordnung für die Anhängigkeit desselben Streits vor zwei Gerichten. Das später angerufene Gericht setzt aus, bis das zuerst angerufene über seine Zuständigkeit entschieden hat. Im Zweifel entscheidet, welches Gericht zuerst angerufen wurde.
Sind zwei Gerichte mit demselben Streit befasst, setzt das später angerufene sein Verfahren aus, bis das zuerst angerufene über seine Zuständigkeit entschieden hat. Die Verordnung verwendet dafür die lateinische Fügung lis pendens, die im englischen Verfahrensrecht eingeführt ist. Eine Ausnahme gilt bei ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarungen: Dort erhält das vereinbarte Gericht den Vorrang, auch wenn es später angerufen wurde. Diese Regel wurde eingeführt, um das Vorziehen einer Klage vor ein unzuständiges Gericht zu entwerten.
Maßgeblich ist, welches Gericht zuerst angerufen wurde, nicht welches zuerst entscheidet.
Bei einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung hat das vereinbarte Gericht Vorrang, auch wenn es später angerufen wurde.
Pending case und parallel proceedings beschreiben die Lage, treffen aber den Rechtsbegriff nicht.
Rechtshängigkeit im innerstaatlichen Verfahren und im europäischen Verkehr folgen verschiedenen Regeln.
Klagen dieselben Parteien in zwei Staaten, entscheidet die zeitliche Reihenfolge über den Fortgang. Steht nur parallel proceedings, bleibt offen, dass eines der Gerichte aussetzen muss. Für eine Sachstandsmitteilung nachrangig; in einem Aussetzungsantrag trägt der Begriff die Rechtsfolge.
Rechtshängigkeit gibt eine Maschine als pendency oder pending litigation wieder, was den Zustand beschreibt, aber nicht den Rechtsbegriff trifft. Dass daran eine Aussetzungspflicht hängt, verschwindet. Wo die zeitliche Reihenfolge erwähnt wird, ahnt der Leser die Regel; in einem Schriftsatzbetreff bleibt die Rechtsfolge unsichtbar.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.