Sachpfändung
seizure of movable assets für die Pfändung beweglicher Sachen durch den Gerichtsvollzieher. Unentbehrliche Gegenstände des Haushalts und Arbeitsmittel sind unpfändbar. Im Zweifel entscheidet, ob eine Sache dem notwendigen Lebens- oder Erwerbsbedarf dient.
Der Gerichtsvollzieher pfändet, indem er die Sache in Besitz nimmt oder ein Pfandsiegel anbringt und sie beim Schuldner belässt. Ein erheblicher Teil des Haushalts ist der Pfändung entzogen: Gegenstände des notwendigen Lebensbedarfs, Arbeitsmittel und bestimmte elektronische Geräte bleiben unpfändbar, weshalb die Sachpfändung praktisch oft ins Leere geht. Attachment wird ebenfalls verwendet, bezeichnet aber im deutsch-englischen Gebrauch eher die Forderungspfändung.
Gegenstände des notwendigen Lebensbedarfs und Arbeitsmittel sind unpfändbar, die Sachpfändung geht oft ins Leere.
Attachment bezeichnet im deutsch-englischen Gebrauch eher die Pfändung von Forderungen.
Das Pfandsiegel begründet ein Pfandrecht, die Sache bleibt regelmäßig beim Schuldner.
Confiscation und forfeiture gehören ins Straf- und Verwaltungsrecht und treffen die zivilrechtliche Pfändung nicht.
Betritt der Gerichtsvollzieher die Wohnung, findet er meist wenig Pfändbares, weil der Haushalt weitgehend geschützt ist. Steht confiscation, liest ein ausländischer Mandant eine strafrechtliche Einziehung. Für eine Sachstandsmeldung nachrangig; in der Beratung entsteht ein falsches Bild der Eingriffstiefe.
Sachpfändung wirkt für eine Maschine wie eine Beschlagnahme, weshalb sie confiscation oder seizure ohne Zusatz liefert. Das erste gehört ins Strafrecht, das zweite lässt offen, ob bewegliche Sachen oder Forderungen gemeint sind. Wo der Gerichtsvollzieher genannt ist, klärt es sich; in einer Maßnahmenliste verschwimmen zwei verschiedene Vollstreckungsarten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.