schädliche Umwelteinwirkung
harmful effect on the environment nach dem englischen Sprachgebrauch des Umweltbundesamts für den Zentralbegriff des Immissionsschutzrechts. Erfasst sind Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen. Im Zweifel entscheidet, ob eine Einwirkung diese Erheblichkeitsschwelle erreicht.
Der Begriff ist der Angelpunkt des Immissionsschutzrechts; der volle englische Titel des Gesetzes lautet Act on the Prevention of Harmful Effects on the Environment Caused by Air Pollution, Noise, Vibration and Similar Phenomena. Er staffelt drei Stufen: Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen. Entscheidend ist die Erheblichkeit, denn nicht jede Beeinträchtigung genügt. Environmental damage trifft nicht, denn es bezeichnet den eingetretenen Schaden, während hier bereits die Eignung zur Beeinträchtigung ausreicht.
Environmental damage bezeichnet den eingetretenen Schaden, hier genügt bereits die Eignung zur Beeinträchtigung.
Nicht jede Beeinträchtigung genügt, erforderlich ist Erheblichkeit nach Art, Ausmaß oder Dauer.
Erfasst sind neben Luftverunreinigungen auch Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.
Nuisance ist ein Deliktsbegriff des Common Law und keine Entsprechung des öffentlich-rechtlichen Tatbestands.
Streiten Behörde und Betreiber über Grenzwerte, entscheidet die Erheblichkeitsschwelle über die Auflagen. Steht environmental damage, sucht der Leser einen eingetretenen Schaden statt einer drohenden Beeinträchtigung. Für eine Projektbeschreibung nachrangig; in einer Nebenbestimmung trägt der Begriff die Rechtfertigung.
Weil schädliche Umwelteinwirkung wie ein Schadensbegriff klingt, liefert eine Maschine environmental damage oder environmental harm. Damit verschiebt sich der Tatbestand vom drohenden zum eingetretenen Schaden, und die Erheblichkeitsschwelle verschwindet. Wo die drei Stufen genannt sind, klärt es sich; in einer Auflage bleibt der Maßstab offen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.