Schiedsrichter
arbitrator nach der amtlichen Fassung der Zivilprozessordnung. Der Vorsitzende heißt dort chairman of the arbitral tribunal, an anderer Stelle presiding arbitrator, in Institutionsordnungen president. Im Zweifel entscheidet, ob das Gesetz oder eine Verfahrensordnung wiedergegeben wird.
Der Schiedsrichter heißt englisch arbitrator, niemals judge. Beim Vorsitzenden wird es uneinheitlich: Die amtliche Fassung der Zivilprozessordnung sagt an einer Stelle chairman of the arbitral tribunal und an anderer presiding arbitrator, die deutsche Schiedsinstitution in ihrer englischen Ordnung dagegen president of the arbitral tribunal. Vorsicht ist beim englischen umpire geboten: Das ist ein eigenes Institut, bei dem eine dritte Person bei Uneinigkeit der Parteischiedsrichter allein entscheidet, nicht der Vorsitzende eines Dreiergremiums.
Arbitration judge ist falsch, judge bezeichnet den staatlichen Richter, der Schiedsrichter ist arbitrator.
Referee ist im Englischen der Sportschiedsrichter und kein Begriff des Schiedsrechts.
Umpire ist ein eigenes englisches Institut, bei dem eine dritte Person allein entscheidet, nicht der Vorsitzende.
Für den Vorsitzenden kursieren chairman, presiding arbitrator und president, die Wahl richtet sich nach der wiedergegebenen Quelle.
Benennt eine Partei ihren Schiedsrichter und wird der Schriftwechsel übersetzt, muss die Rolle im Gremium erkennbar sein. Steht umpire für den Vorsitzenden, unterstellt der Leser ein Verfahren, in dem eine Person allein entscheidet. Für eine Terminabsprache gleichgültig; in der Konstituierung des Schiedsgerichts trägt die Bezeichnung die Stimmverhältnisse.
Schiedsrichter zerlegt eine Maschine gern zu arbitration judge oder gibt ihn als referee wieder, weil das deutsche Wort auch den Sportschiedsrichter meint. Beide Fassungen verfehlen die Rechtsstellung. Wo die Benennung durch die Parteien beschrieben wird, ordnet der Leser richtig ein; in einer Namensliste bleibt die Rolle unklar.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.