Schönheitsreparaturen
cosmetic repairs ist die verbreitetste Fassung, decorative repairs steht daneben. Gemeint ist allein das Streichen und Tapezieren, nicht die Instandsetzung. Im Zweifel entscheidet, ob nur die dekorative Oberfläche oder eine echte Reparatur der Substanz gemeint ist.
Schönheitsreparaturen umfassen nach der Definition der Zweiten Berechnungsverordnung nur das Tapezieren, Streichen der Wände und Decken, das Streichen der Böden, Heizkörper, Innentüren und Fenster von innen. Grundsätzlich schuldet sie nach Paragraph 535 BGB der Vermieter, doch fast jeder Mietvertrag wälzt sie auf den Mieter ab. Im Englischen sind cosmetic repairs und decorative repairs beide gebräuchlich. Entscheidend ist die Abgrenzung: Parkett abschleifen oder Teppich austauschen zählt nicht dazu, das ist Instandhaltung. Wer Schönheitsreparaturen mit repairs allgemein übersetzt, dehnt die Klausel auf Arbeiten aus, die der Mieter nie schuldet.
Schönheitsreparaturen sind keine Instandsetzung, Parkett abschleifen oder Teppich erneuern gehört nicht dazu und ist maintenance oder repair work.
Beauty repairs ist eine wörtliche Übertragung, im Englischen sagt das niemand.
Renovation ist zu weit, es umfasst auch bauliche Maßnahmen, die der Mieter nicht schuldet.
Kleinreparaturen sind minor repairs, eine eigene Vertragsklausel mit eigener Kostengrenze, nicht mit den Schönheitsreparaturen zu vermengen.
Streitet man beim Auszug darüber, ob der Mieter streichen muss, entscheidet die Reichweite des Wortes. Steht im übersetzten Vertrag repairs ohne Zusatz, lässt sich daraus auch das Abschleifen des Parketts lesen. Für eine Wohnungsbesichtigung ist das gleichgültig; in der Abrechnung nach dem Auszug geht es um vierstellige Beträge.
Aus Schönheitsreparaturen macht eine maschinelle Übersetzung schnell beauty repairs, weil sie das Kompositum wörtlich zerlegt, oder das zu weite repairs. Die enge Grenze zur Instandsetzung geht dabei verloren. Bei einer beiläufigen Erwähnung stört es kaum; in der Vertragsklausel entscheidet gerade diese Grenze, welche Arbeiten der Mieter schuldet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.