Streitwert
value in dispute oder amount in dispute für den wirtschaftlichen Wert des Streitgegenstands. Dispute value ist wörtlich und im Rechtsverkehr ungebräuchlich. Im Zweifel entscheidet, ob die Bemessungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltskosten gemeint ist.
Der Streitwert ist der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstands und bestimmt Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, geregelt in den Paragraphen 2 folgende ZPO und im Gerichtskostengesetz. Im Englischen ist value in dispute oder amount in dispute der stehende Begriff, die offizielle ZPO-Übersetzung verwendet value of the matter in dispute. Wörtlich als dispute value trifft es den Wortsinn, nicht aber den Fachbegriff, an dem sich Kosten und Instanzenzug entscheiden.
Streitwert ist value in dispute, nicht dispute value wörtlich, das ist im Rechtsverkehr ungebräuchlich.
Gegenstandswert und Streitwert sind meist synonym, im Englischen beide value in dispute.
Die Zuständigkeit von Amts- und Landgericht hängt am Streitwert, nicht am Klageantrag allein.
Bei der Beschwer geht es um den Wert dessen, was die Partei anficht, eine eigene Größe, aber verwandter Rechtsgedanke.
Berechnet ein Anwalt Gebühren oder prüft ein Gericht seine Zuständigkeit, trägt die Wortwahl den Streitwert. Steht dispute value, klingt es laienhaft. Beiläufig mag es reichen; sobald es um Gerichtskosten oder Instanzengrenzen geht, gehört value in dispute hin.
Wörtlich zerlegt landet Streitwert maschinell gern bei dispute value oder value of the dispute, Fügungen ohne festen englischen Sinn. Der etablierte Begriff value in dispute, an dem Gerichtskosten und Zuständigkeit hängen, bleibt ungenutzt. Beiläufig fällt es kaum auf; in einer Gebühren- oder Kostenrechnung wirkt die wörtliche Fügung dilettantisch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.