Stundung
deferral oder extension of time for payment, wenn die Fälligkeit einvernehmlich hinausgeschoben wird. Der Anspruch bleibt bestehen, nur seine Durchsetzung wird verschoben. Im Zweifel entscheidet, ob die Fälligkeit gestundet oder die Schuld ganz erlassen wird.
Stundung bedeutet, dass Gläubiger und Schuldner die Fälligkeit einer Forderung hinausschieben, ohne den Anspruch selbst zu berühren, er bleibt bestehen und wird nur später durchsetzbar. Im Englischen ist deferral oder extension of time for payment richtig, der gewährte Zeitraum ist eine grace period. Die Stundung ist scharf vom Erlass zu trennen, bei dem die Schuld ganz wegfällt. Wer Stundung mit einem Wort für Verzicht oder Erlass übersetzt, macht aus dem bloßen Aufschub einen endgültigen Wegfall der Forderung, ein erheblicher Unterschied für den Gläubiger.
Stundung ist nicht Erlass, die eine schiebt die Fälligkeit auf, der andere lässt die Schuld ganz wegfallen.
Deferral verschiebt nur, der Anspruch bleibt bestehen, deshalb kein waiver oder release verwenden.
Grace period betont den Zeitraum, deferral den Vorgang des Aufschubs, je nach Kontext wählen.
Stundung ist keine Verjährungshemmung, auch wenn beide die Durchsetzung zeitlich verschieben.
Räumt ein Gläubiger dem Schuldner mehr Zeit ein, ohne auf die Forderung zu verzichten, trägt die Wortwahl den Unterschied zum Erlass. Steht waiver, klingt es, als sei die Schuld weg statt nur aufgeschoben. Grob mag extension reichen; sobald klar sein muss, dass der Anspruch bestehen bleibt, gehört deferral hin.
Stundung verwechselt eine maschinelle Übersetzung leicht mit einem Erlass und greift zu waiver oder release. Damit wird aus dem bloßen Aufschub ein endgültiger Wegfall der Forderung. Allgemein fällt das kaum auf; in einer Stundungsvereinbarung verkehrt es die Rechtslage, denn der Anspruch bleibt bestehen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.