Unterversicherung
underinsurance für den Fall, dass die Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert liegt; die Leistung wird dann anteilig gekürzt. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht schließt die Kürzung aus. Im Zweifel entscheidet, ob ein Verzicht vereinbart wurde.
Die Folge ist eine reine Verhältnisrechnung: Der Versicherer leistet im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert, und zwar unabhängig davon, ob der Schaden die Versicherungssumme erreicht. Das überrascht regelmäßig, weil auch kleine Schäden anteilig gekürzt werden. Zwei Punkte entlasten den Versicherungsnehmer: Die Kürzung setzt eine erhebliche Unterdeckung voraus, und viele Tarife vereinbaren einen Unterversicherungsverzicht, der die Regelung abbedingt. Die Vorschriften gelten nur in der Schadensversicherung.
Gekürzt wird anteilig, auch wenn der Schaden die Versicherungssumme nicht erreicht.
Die Kürzung setzt eine erhebliche Unterdeckung voraus, geringe Abweichungen genügen nicht.
Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht schließt die Kürzung aus.
Die Vorschrift gilt nur in der Schadensversicherung, nicht in der Summenversicherung.
Beziffert ein Sachverständiger den Wert eines Gebäudes höher als die Versicherungssumme, wirkt sich das auf jeden Schaden aus. Steht nur underinsured, bleibt die anteilige Kürzung auch kleiner Schäden unsichtbar. Für eine Bestandsaufnahme nachrangig; in der Schadenregulierung erklärt es die Differenz.
Unterversicherung zerlegt eine Maschine zu underinsurance, was zutrifft; der Fehler entsteht bei der Rechtsfolge. Aus der zwingenden Verhältnisrechnung wird ein bloßer Hinweis auf zu niedrige Deckung, und der Unterversicherungsverzicht als Gegenmittel verschwindet. Wo das Verhältnis genannt ist, klärt es sich; in einer Deckungsanalyse fehlt der entscheidende Rechenschritt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.