Verantwortlicher
controller nach der englischen Fassung der Datenschutz-Grundverordnung, die keine Übersetzung ist, sondern gleichermaßen verbindlich. Responsible person und data owner sind erfunden. Im Zweifel entscheidet, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.
Die englische Fassung der Datenschutz-Grundverordnung ist nicht die Übersetzung einer deutschen Vorlage, sondern nach dem Sprachenregime der Union gleichermaßen verbindlich. Für den Übersetzer folgt daraus eine ungewohnte Lage: Er darf hier nichts bilden, sondern muss übernehmen. Die Verordnung sagt schlicht controller; entscheiden mehrere gemeinsam, heißen sie joint controllers. Responsible person und responsible party sind wörtliche Rückübersetzungen ohne Halt, und data owner stammt aus der Datenverwaltung und unterstellt ein Eigentum an Daten, das die Verordnung gerade nicht kennt.
Responsible person und responsible party sind wörtliche Rückübersetzungen und in der Verordnung nicht vorhanden.
Data owner unterstellt Eigentum an Daten, das die Verordnung nicht kennt.
Data controller ist in der Praxis verbreitet und sachlich richtig, der Verordnungstext sagt jedoch nur controller.
Gemeinsam Verantwortliche heißen joint controllers, nicht co-controllers.
Übersetzt jemand eine Datenschutzerklärung ins Englische, prüft die Gegenseite sie an der verbindlichen Fassung. Steht responsible party, findet sie den Begriff in der Verordnung nicht wieder und zweifelt am ganzen Dokument. Für eine interne Notiz nachrangig; in einer veröffentlichten Erklärung untergräbt es die Belastbarkeit.
Verantwortlicher zerlegt eine Maschine wörtlich zu responsible person oder responsible party, weil das deutsche Wort so gebaut ist. Da die englische Fassung der Verordnung selbst verbindlich ist, entsteht ein Begriff, den es im Recht nicht gibt. In einer frei formulierten Erklärung bleibt der Fehler stehen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.