Verkehrsfähigkeit
marketability für die Zulässigkeit des Inverkehrbringens; sie setzt voraus, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Ein Kennzeichnungsmangel kann sie ebenso entfallen lassen wie ein Sicherheitsmangel. Im Zweifel entscheidet, ob eine Anforderung unerfüllt geblieben ist.
Der Begriff bündelt alle Anforderungen an ein Erzeugnis und ist deshalb der praktische Prüfmaßstab vor dem Markteintritt. Bemerkenswert ist, dass nicht nur die Sicherheit über ihn entscheidet: Auch ein rein formaler Kennzeichnungsmangel, etwa eine fehlende Pflichtangabe oder eine zu kleine Schrift, macht das Erzeugnis nicht verkehrsfähig, obwohl von ihm keine Gefahr ausgeht. Für Übersetzungen folgt daraus, dass ein fehlerhaftes Etikett unmittelbar wirtschaftliche Folgen hat.
Auch ein rein formaler Kennzeichnungsmangel lässt die Verkehrsfähigkeit entfallen.
Sicherheit und Verkehrsfähigkeit sind nicht dasselbe, ein sicheres Erzeugnis kann nicht verkehrsfähig sein.
Marketability ist gebräuchlich, im Zusammenhang wird auch von placing on the market gesprochen.
Die Prüfung ist vor dem Markteintritt zu führen, nicht erst bei einer Beanstandung.
Importiert ein Händler ein Produkt aus einem Drittland, ist die Kennzeichnung ebenso zu prüfen wie die Ware. Steht nur saleable, wirkt der Begriff betriebswirtschaftlich. Für eine Sortimentsplanung nachrangig; bei einer Kontrolle wird die Ware aus dem Verkehr genommen.
Wörtlich übersetzt wird Verkehrsfähigkeit zu tradeability oder saleable, was betriebswirtschaftlich klingt und die rechtliche Zulässigkeit verfehlt. Dass ein bloßer Kennzeichnungsmangel sie entfallen lässt, trägt keine Fassung. Wo das Inverkehrbringen genannt ist, klärt es sich; in einer Sortimentsplanung wird ein Etikettenfehler unterschätzt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.