Verschulden
fault im Zivilrecht für Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Culpability klingt strafrechtlich, mit Verschuldung im Sinne von Schulden hat es nichts zu tun. Im Zweifel entscheidet, ob die zivilrechtliche Vorwerfbarkeit gemeint ist.
Verschulden ist im deutschen Zivilrecht die Vorwerfbarkeit eines Verhaltens und umfasst Vorsatz und Fahrlässigkeit, und im Englischen ist fault der passende Oberbegriff. Culpability trägt einen stärker strafrechtlichen Klang, guilt gehört ganz ins Strafrecht, und der gefährlichste Fehler ist die Verwechslung mit Verschuldung, die im Deutschen die Höhe der Schulden meint und im Englischen indebtedness heißt. Wer Verschulden mit debt oder indebtedness übersetzt, verwandelt die Vorwerfbarkeit in eine Geldsumme, ein glatter Sinnbruch, der im Haftungsrecht gerade den Kern verfehlt.
Verschulden ist nicht Verschuldung, das eine ist fault, das andere indebtedness, der Buchstabenanklang täuscht.
Guilt gehört ins Strafrecht, im Zivilrecht trägt fault die Vorwerfbarkeit.
Fahrlässigkeit ist negligence, Vorsatz ist intent, beide zusammen ergeben das Verschulden als fault.
Mitverschulden ist contributory negligence, ein eigener Begriff, nicht einfach shared fault.
Dreht sich ein Haftungsstreit darum, ob jemanden ein Verschulden trifft, hängt der Anspruch an Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Wird Verschulden zu debt, kippt die Vorwerfbarkeit in eine Schuldenfrage, das Gegenteil. Grob genügt fault; sobald zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden wird, gehören intent und negligence hin.
Wegen des Gleichklangs mit Verschuldung rutscht Verschulden maschinell gelegentlich zu debt oder indebtedness. Aus der Vorwerfbarkeit wird eine Geldsumme, der Haftungsgrund verschwindet. Beim klaren Vorwurfssinn fällt es auf; in einer isolierten Klausel über die Verschuldenshaftung führt es in die Irre.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.