Versuch
attempt nach der amtlichen Fassung des Strafgesetzbuchs für das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Der Rücktritt heißt amtlich abandonment, nicht withdrawal. Im Zweifel entscheidet, ob der Täter schon unmittelbar angesetzt oder erst vorbereitet hat.
Der Versuch beginnt mit dem unmittelbaren Ansetzen; die amtliche englische Fassung umschreibt das als direkten und unmittelbaren Schritt zur Verwirklichung der Tat. Beim Verbrechen ist der Versuch stets strafbar, beim Vergehen nur bei ausdrücklicher Anordnung. Wichtig für den Übersetzer ist die Terminologie des Rücktritts: Amtlich heißt er abandonment of attempt, während withdrawal für den Rücktritt von der versuchten Beteiligung reserviert ist. Wer den Rücktritt vom Versuch als withdrawal übersetzt, greift zum Wort einer anderen Vorschrift.
Der Rücktritt vom Versuch heißt amtlich abandonment, withdrawal ist dem Rücktritt von der versuchten Beteiligung vorbehalten.
Der Versuch des Vergehens ist nur strafbar, wenn das Gesetz es ausdrücklich anordnet, beim Verbrechen stets.
Der untaugliche Versuch bleibt grundsätzlich strafbar, nur grober Unverstand kann zur Milderung führen.
Vorbereitungshandlungen sind noch kein Versuch, entscheidend ist das unmittelbare Ansetzen.
Bricht ein Täter die Tat vor Vollendung ab, entscheidet die Freiwilligkeit über die Straflosigkeit. Steht in der Übersetzung withdrawal, sucht ein englischsprachiger Leser nach der Vorschrift über die versuchte Beteiligung. Für eine Sachverhaltsschilderung nachrangig; in einer Urteilsbegründung führt es zur falschen Norm.
Versuch zerlegt eine Maschine unproblematisch zu attempt, stolpert aber beim Rücktritt und liefert withdrawal, retreat oder resignation. Da withdrawal amtlich eine andere Vorschrift bezeichnet, führt das zur falschen Norm. Wo die Freiwilligkeit erwähnt ist, erkennt der Fachmann die Sache; in einem Leitsatz verweist der Text auf die falsche Stelle.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.