VOB/B
VOB/B bleibt unübersetzt und wird erläutert, etwa als allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Sie ist kein Gesetz, sondern ein Klauselwerk, das nur bei Vereinbarung gilt. Im Zweifel entscheidet, ob geltendes Recht oder vereinbarte Bedingungen gemeint sind.
Die VOB/B ist kein Gesetz und keine Rechtsverordnung, sondern ein vorformuliertes Klauselwerk, das nur kraft Vereinbarung gilt. Für Leser aus dem Common Law liegt darin der Schlüssel: Sie ähnelt insoweit den dortigen Standardvertragswerken, ergänzt aber das Gesetz, statt einen vollständigen Vertrag zu bilden. Weil sie Allgemeine Geschäftsbedingungen sind, unterliegt sie der Inhaltskontrolle; das von der Rechtsprechung entwickelte Privileg greift nur, wenn sie ohne Abweichung als Ganzes vereinbart ist, und gegenüber Verbrauchern gar nicht.
Die VOB/B ist kein Gesetz, regulation und ordinance suggerieren Gesetzescharakter und sind falsch.
Sie gilt nur, wenn die Parteien sie vereinbaren, sonst gelten allein die gesetzlichen Vorschriften.
Jede inhaltliche Abweichung führt dazu, dass sie nicht mehr als Ganzes vereinbart ist und einzelne Klauseln voll kontrollfähig werden.
Gegenüber Verbrauchern greift das Privileg von vornherein nicht, dort ist sie stets voll überprüfbar.
Vereinbaren Parteien die VOB/B und wird der Vertrag übersetzt, muss ihr Rechtscharakter erkennbar sein. Steht construction regulation, hält der Leser sie für zwingendes Recht und übersieht, dass Abweichungen möglich, aber folgenreich sind. Für eine Projektbeschreibung nachrangig; in einer Vertragsanalyse verschiebt es die gesamte Prüfung.
Weil die Abkürzung nach einem Regelwerk klingt, gibt eine Maschine die VOB/B gern als construction regulation oder building code wieder. Aus einem Klauselwerk, das nur bei Vereinbarung gilt, wird damit zwingendes Recht. Wo die Vereinbarung erwähnt ist, klärt sich das; in einer Aufzählung anwendbarer Vorschriften steht sie plötzlich neben dem Gesetz.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.