Vorstand
board nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Vertretungsorgan des Vereins. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft heißt dagegen management board. Im Zweifel entscheidet, ob ein Verein oder eine Aktiengesellschaft gemeint ist.
Der Vereinsvorstand vertritt den Verein nach außen; die amtliche englische Fassung nennt ihn schlicht board. Dasselbe deutsche Wort bezeichnet aber auch das Leitungsorgan der Aktiengesellschaft, das im Aktienrecht management board heißt und eine ganz andere Stellung hat. Wer beides gleich übersetzt, verwischt den Unterschied zwischen einem ehrenamtlich besetzten Vereinsorgan und der eigenverantwortlichen Unternehmensleitung. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung beschränkt werden und wird ins Register eingetragen.
Der Vorstand der Aktiengesellschaft ist management board und leitet eigenverantwortlich, der Vereinsvorstand ist an die Mitgliederversammlung gebunden.
Board of directors ist die Common-Law-Struktur und deckt sich mit keinem der beiden deutschen Organe.
Executive board wird verwendet, ist aber keine Fassung des Gesetzes.
Beschränkungen der Vertretungsmacht wirken nach außen nur, wenn sie im Register eingetragen sind.
Unterschreibt ein Vorstandsmitglied für den Verein, prüft die Gegenseite Umfang und Zahl der Vertretungsberechtigten. Steht management board, unterstellt sie die Struktur einer Aktiengesellschaft und sucht einen Aufsichtsrat. Für eine Kontaktangabe gleichgültig; bei der Prüfung der Vertretungsmacht führt es zu falschen Erwartungen.
Für Vorstand liefert eine Maschine board, management board oder board of directors, je nach Umgebung. Da dasselbe deutsche Wort im Vereins- und im Aktienrecht verschiedene Organe bezeichnet, trifft sie oft das falsche. Wo die Rechtsform im Briefkopf steht, klärt es sich; in einer Unterschriftenzeile bleibt die Organstellung offen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.