Widerruf
revocation, wenn eine Willenserklärung oder ein Angebot zurückgenommen wird, withdrawal beim Verbraucherwiderruf. Recall meint den Produktrückruf und ist falsch. Im Zweifel entscheidet, ob eine Erklärung oder ein Verbrauchervertrag gemeint ist.
Widerruf meint im deutschen Recht die Rücknahme einer Erklärung, und je nach Zusammenhang braucht das Englische ein anderes Wort. Wird eine Willenserklärung oder ein Angebot zurückgenommen, ist revocation richtig, geht es um das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften, heißt es right of withdrawal. Der häufigste Fehler ist recall, das den Produktrückruf meint und mit dem rechtsgeschäftlichen Widerruf nichts zu tun hat. Zudem ist der Widerruf vom Rücktritt und der Kündigung zu trennen, die im Englischen als rescission und termination erscheinen, so dass hier mehrere deutsche Gestaltungsrechte auf verschiedene englische Begriffe treffen.
Widerruf ist nicht recall, das ist der Produktrückruf, gemeint ist die Rücknahme einer Erklärung oder der Verbraucherwiderruf.
Widerruf und Rücktritt nicht gleichsetzen, der eine ist revocation oder withdrawal, der andere rescission.
Das verbraucherrechtliche Widerrufsrecht heißt right of withdrawal, nicht right of revocation.
Widerruf einer Vollmacht ist revocation of the power of attorney, nicht cancellation.
Räumt ein Vertrag ein Widerrufsrecht ein oder nimmt jemand ein Angebot zurück, trägt die Wortwahl, um welches Gestaltungsrecht es geht. Als recall klingt es nach Produktrückruf statt nach Rücknahme einer Erklärung. Grob geht withdrawal durch; sobald Widerruf, Rücktritt und Kündigung zusammen vorkommen, braucht jedes sein eigenes Wort.
Je nach Kontext wird Widerruf maschinell einmal zu revocation, einmal zu cancellation, gelegentlich sogar zu recall. Damit verschwimmt die Grenze zwischen Rücknahme einer Erklärung, Verbraucherwiderruf und Produktrückruf. Allgemein folgenlos; in einer Widerrufsbelehrung oder Vollmachtsklausel entscheidet die Wortwahl über das gemeinte Recht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.