Zurückweisung
refusal of entry nach der amtlichen Fassung des Aufenthaltsgesetzes für die Verweigerung der Einreise an der Grenze. Sie setzt keinen Aufenthalt im Bundesgebiet voraus, anders als Ausweisung und Abschiebung. Im Zweifel entscheidet, ob jemand schon eingereist ist oder an der Grenze steht.
Die Zurückweisung verweigert die Einreise bereits an der Grenze und setzt damit voraus, dass noch kein Aufenthalt im Bundesgebiet begründet wurde. Amtlich heißt sie refusal of entry. Damit ergänzt sie eine dreiteilige Systematik: Zurückweisung an der Grenze, Zurückschiebung kurz nach unerlaubter Einreise und Abschiebung bei bestehender Ausreisepflicht. Das Englische kennt diese Dreiteilung nicht und behilft sich mit refusal of entry und removal. Wer Zurückweisung mit rejection übersetzt, wählt ein Wort ohne aufenthaltsrechtlichen Halt, das eher nach Ablehnung eines Antrags klingt.
Zurückweisung und Zurückschiebung sind verschieden, die eine verhindert die Einreise, die andere folgt einer bereits erfolgten unerlaubten Einreise.
Rejection klingt nach der Ablehnung eines Antrags und trägt den Grenzbezug nicht.
Mit der Zurückweisung kann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot einhergehen, das eigene Fristen auslöst.
Deportation setzt einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraus und trifft die Zurückweisung an der Grenze nicht.
Wird jemand am Flughafen abgewiesen und will das später belegen, muss aus der Übersetzung hervorgehen, dass keine Einreise stattfand. Steht deportation, entsteht der Eindruck einer Abschiebung aus dem Land. Für eine Erzählung des Ablaufs nebensächlich; in einem Visumantrag mit Fragen nach früheren Maßnahmen kippt die Antwort.
Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung liefert eine automatische Übersetzung meist als deportation oder rejection, ohne die drei Stufen zu trennen. Ob jemand gar nicht einreisen durfte oder aus dem Land gebracht wurde, bleibt offen. In einem Formular mit Fragen nach früheren Maßnahmen führt das zur falschen Angabe.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.