Zusammenrechnung
aggregation für die Regel, dass mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet werden. Der Freibetrag lässt sich dadurch nicht durch Stückelung mehrfach nutzen. Im Zweifel entscheidet, ob frühere Zuwendungen derselben Person innerhalb der Frist liegen.
Die Vorschrift verhindert, dass ein Vermögen durch Aufteilung in viele kleine Schenkungen steuerfrei übertragen wird: Alle Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet, der Freibetrag wird nur einmal je Zehnjahreszeitraum gewährt, und die auf frühere Erwerbe entfallende Steuer wird angerechnet. Umgekehrt eröffnet sie eine legale Gestaltung: Nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung.
Der Freibetrag steht je Person und Zehnjahreszeitraum nur einmal zur Verfügung.
Gerechnet wird ab dem jeweils früheren Erwerb, nicht ab einem festen Stichtag.
Die auf frühere Erwerbe entfallende Steuer wird angerechnet, es kommt zu keiner Doppelbelastung.
Nach Ablauf der zehn Jahre steht der Freibetrag erneut zur Verfügung.
Schenkt jemand über Jahre hinweg in Teilbeträgen, entscheidet der Zehnjahreszeitraum über die Steuerfreiheit. Steht nur cumulation, bleibt offen, dass eine feste Frist gilt und der Freibetrag danach neu entsteht. Für eine Familienplanung nachrangig; bei der zeitlichen Staffelung von Übertragungen ist es der ganze Hebel.
Wörtlich übersetzt wird Zusammenrechnung zu addition oder summation, beides ohne steuerlichen Sinn. Greift eine Maschine zu cumulation, trifft sie die Richtung, lässt aber offen, dass eine Zehnjahresfrist gilt, nach deren Ablauf der Freibetrag neu entsteht. Wo die Frist genannt ist, klärt es sich; in einer Planungsübersicht fehlt der entscheidende Zeitfaktor.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.