Frist
Nimm „tähtaeg“, wenn eine rechtlich relevante Frist oder ein Termin gemeint ist. „Periood“ ist nur Zeitraum und selten die richtige juristische Übersetzung.
Deutsch „Frist“ kann Zeitraum oder Enddatum meinen. Estnisch nutzt tähtaeg für beides, der Kontext entscheidet. Bei besonderen Fristen wird meist ein zusammengesetztes Wort gebildet, etwa aegumistähtaeg oder menetlustähtaeg.
„Frist setzen“ heißt tähtaega määrama.
„Frist versäumen“ heißt tähtaega mööda laskma.
Aegumistähtaeg nur für Verjährung verwenden.
Periood wirkt nicht juristisch genug, wenn eine Rechtsfolge an den Ablauf geknüpft ist.
Vertrag, Behördenbrief, Prozessunterlage: tähtaeg ist der sichere Standard für rechtliche Fristen. Termin, Datum und Frist dürfen nicht ineinanderfallen, weil daran Rechtsverlust hängen kann.
„Frist“ wird maschinell gern mit kuupäev oder periood vermischt. Tähtaeg ist die rechtliche Frist oder der maßgebliche Termin; in Prozess- und Kündigungstexten darf daraus kein bloßer Zeitraum werden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.