Verjährung
Nimm „aegumine“, wenn ein Anspruch wegen Zeitablaufs nicht mehr durchgesetzt werden kann. „Tähtaeg“ ist nur eine Frist und nicht die Verjährung.
Im Deutschen wird „Verjährung“ manchmal ungenau mit Fristablauf gleichgesetzt. Estnisch trennt aegumine als Verjährung von tähtaeg als Frist. Eine Frist kann ablaufen, ohne dass es um Verjährung geht; ein Anspruch kann verjähren, ohne materiell zu erlöschen.
„Der Anspruch ist verjährt“ heißt nõue on aegunud.
„Verjährungsfrist“ heißt aegumistähtaeg, nicht nur tähtaeg.
„Fristablauf“ heißt tähtaja möödumine.
Aegumine nicht für jede Beendigung durch Zeitablauf verwenden.
Forderung, Einrede, gerichtliche Durchsetzung: aegumine ist zentral. Tähtaeg erklärt die Frist; aegumine erklärt, warum ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar sein kann.
Maschinell wird „Verjährung“ mitunter als aegumistähtaeg statt aegumine gelesen. Dann steht die Frist im Mittelpunkt, nicht der Eintritt der Verjährung oder die Einrede gegen die Durchsetzung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.