Pflichtverletzung
Nimm „kohustuse rikkumine“, wenn eine rechtliche oder vertragliche Pflicht verletzt wird. „Rikkumine“ allein ist zu allgemein.
Deutsch „Pflichtverletzung“ ist im Schuldrecht sehr weit. Estnisch verlangt meist, dass die betroffene Pflicht mitgenannt wird: kohustuse rikkumine. Bei Vertragspflichten ist lepingu rikkumine oft natürlicher, wenn die Pflichtverletzung aus dem Vertrag stammt.
„Eine Pflicht verletzen“ heißt kohustust rikkuma.
Õigusrikkumine klingt allgemeiner und kann auch öffentlich-rechtlich oder strafrechtlich wirken.
Lepingu rikkumine ist Vertragsverletzung, nicht jede Pflichtverletzung.
Rikkumine allein kann zu unpräzise sein.
Haftungs- und Schadensersatztext: hier muss sichtbar bleiben, welche Pflicht verletzt wurde. Kohustuse rikkumine verbindet Pflicht, Verstoß und mögliche Rechtsfolge.
Automatische Übersetzung macht daraus oft allgemeines rikkumine. Im Haftungstext muss die verletzte kohustus sichtbar bleiben; sonst fehlt die Brücke von der Pflicht zur Rechtsfolge.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.