Willenserklärung
Nimm „tahteavaldus“, wenn eine rechtserhebliche Erklärung eines Willens gemeint ist. „Avaldus“ allein ist nur Erklärung oder Antrag und zu allgemein.
Deutsch „Willenserklärung“ ist ein Kernbegriff des Zivilrechts. Estnisch hat mit tahteavaldus eine sehr passende Entsprechung. Avaldus allein verliert den rechtsgeschäftlichen Willensbezug und kann auch ein Antrag bei einer Behörde sein.
„Eine Willenserklärung abgeben“ heißt tahteavaldust tegema oder tahteavaldust väljendama.
Avaldus nicht allein verwenden, wenn der rechtsgeschäftliche Charakter wichtig ist.
Nõusolek ist Zustimmung, nicht Oberbegriff für jede Willenserklärung.
„Empfangsbedürftige Willenserklärung“ braucht Umschreibung.
Vertragsschluss, Anfechtung, Zugang, Vertretung: tahteavaldus ist der präzise Begriff. Avaldus allein kann zu allgemein sein, wenn die rechtsgeschäftliche Wirkung wichtig ist.
Eine Maschine kann „Willenserklärung“ als tahte deklaratsioon oder bloß avaldus ausgeben. Juristisch zählt tahteavaldus; sonst klingt der Vertragsschluss wie eine allgemeine Mitteilung statt wie eine rechtsgeschäftliche Erklärung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.