Anfechtung
Nimm „tühistamine“, wenn eine Willenserklärung oder ein Rechtsgeschäft wegen eines Mangels beseitigt wird. „Vaidlustamine“ passt eher für gerichtliches Anfechten oder Bestreiten.
Deutsch „Anfechtung“ ist mehrdeutig. Im Zivilrecht bei Irrtum, Täuschung oder Drohung passt tehingu tühistamine. Bei Bescheiden, Beschlüssen oder gerichtlichem Vorgehen kann vaidlustamine richtiger sein. Kehtetus beschreibt das Ergebnis, nicht die Anfechtungshandlung.
„Eine Willenserklärung anfechten“ heißt tahteavaldust tühistama.
Vaidlustamine nicht für jede zivilrechtliche Anfechtung verwenden.
Kehtetus ist Unwirksamkeit, nicht die Erklärung der Anfechtung.
Bei Verwaltungsakten eher vaidlustamine prüfen.
BGB-nahe Zivilrechtstexte, Vertragsschluss und Willensmängel: tühistamine ist meist näher als vaidlustamine. Geht es um Bescheid oder Entscheidung, kann vaidlustamine richtig sein.
Automatisch wird „Anfechtung“ oft als vaidlustamine übersetzt. Das passt zum Bestreiten oder Anfechten einer Entscheidung, aber bei Willenserklärungen geht es um tühistamine beziehungsweise tehingu tühistamine.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.