Pflichtverletzung
Nimm „velvoitteen rikkominen“, wenn eine rechtliche Pflicht verletzt wird. Bei Vertragsbezug ist „sopimusrikkomus“ oft präziser.
„Pflichtverletzung“ ist im Deutschen ein Sammelbegriff. Finnisch sollte zeigen, welche Pflicht verletzt wurde. Velvoitteen rikkominen bleibt allgemein und passt für gesetzliche oder vertragliche Pflichten. Sopimusrikkomus setzt den Vertragsbezug. Laiminlyönti betont eher das Nichttun. Für Schadensersatz und Rücktritt ist diese Einordnung wichtig, weil die Folge am verletzten Pflichttyp hängt.
„Vertragliche Pflichtverletzung“ ist sopimusrikkomus oder sopimusvelvoitteen rikkominen.
„Pflichtverletzung durch Unterlassen“ kann laiminlyönti sein, nicht immer rikkominen.
„Nebenpflichtverletzung“ nicht mechanisch wörtlich bilden, besser die konkrete velvoite benennen.
Rücktritt, Schadensersatz, Abmahnung: die verletzte Pflicht muss erkennbar sein. Sopimusrikkomus verweist direkt auf den Vertrag, velvoitteen rikkominen bleibt breiter. Laiminlyönti passt nur, wenn das Problem im Unterlassen liegt.
Die Maschine baut „Pflichtverletzung“ oft wortnah als velvollisuuden rikkominen. Das ist verständlich, aber juristisch nicht immer der beste Zugriff. Bei Verträgen sollte sopimusrikkomus erscheinen, sonst bleibt unklar, dass gerade die Vertragsverletzung die Rechtsfolge auslöst.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.