Verjährung
Nimm „vanhentuminen“, wenn ein Anspruch wegen Zeitablaufs nicht mehr durchsetzbar ist. „Määräajan päättyminen“ ist nur Fristablauf, nicht automatisch Verjährung.
Deutsch unterscheidet im Recht zwischen Verjährung und bloßem Fristablauf, auch wenn beides zeitlich klingt. Finnisch vanhentuminen betrifft den Anspruch oder die Forderung und ihre Durchsetzbarkeit. Määräajan päättyminen beschreibt nur, dass eine Frist endet. Wer das verwechselt, macht aus einer materiell wichtigen Einrede eine bloße Terminsache.
„Verjährung hemmen“ heißt keskeyttää vanhentuminen oder katkaista vanhentuminen, je nach Kontext, nicht määräaika keskeyttää.
„Verjährungsfrist“ ist vanhentumisaika.
„Ein Anspruch ist verjährt“ heißt saatava tai vaatimus on vanhentunut, nicht vain määräaika on päättynyt.
Einrede, Mahnung, Vergleichsverhandlung: Verjährung ist eine Rechtsfolge, nicht nur Kalenderverwaltung. Vanhentuminen betrifft die Durchsetzbarkeit des Anspruchs. Ein bloßer Fristablauf kann ganz andere Folgen haben.
„Verjährung“ wird automatisch gern als määräajan päättyminen wiedergegeben. Das macht aus der Einrede gegen einen Anspruch einen neutralen Fristablauf. In Klage und Mahnung fehlt dann genau die Aussage, dass die Forderung nicht mehr durchsetzbar sein kann.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.