Vollmacht
Nimm „valtakirja“, wenn die Vollmachtsurkunde gemeint ist. Für die Vertretungsmacht als Rechtsmacht passt valtuutus oder edustusvalta besser.
Deutsch verwendet „Vollmacht“ für Urkunde und Rechtsmacht. Finnisch trennt stärker zwischen Papier, Ermächtigung und Vertretungsbefugnis. Valtakirja ist greifbar und dokumentenbezogen, valtuutus beschreibt die Erteilung, edustusvalta die rechtliche Macht im Außenverhältnis. Bei Vertretungsfehlern ist die Urkunde allein oft nicht das eigentliche Problem.
„Vollmacht erteilen“ heißt antaa valtuutus oder antaa valtakirja, je nachdem ob Ermächtigung oder Urkunde gemeint ist.
„Ohne Vollmacht handeln“ ist toimia ilman edustusvaltaa, nicht nur ilman valtakirjaa.
„Vollmacht widerrufen“ heißt peruuttaa valtuutus oder peruuttaa valtakirja, je nach Ebene.
Vertretungsklausel, Handelsregisterauszug, Prozessvollmacht: das Dokument und die Rechtsmacht müssen auseinandergehalten werden. Fehlt nur die Urkunde, ist das anders als Handeln ohne edustusvalta. Genau daran hängen Wirksamkeit und Genehmigung.
Bei „Vollmacht“ greift die Maschine fast automatisch zu valtakirja. Das beweist ein Papier, sagt aber nicht immer, ob die Person tatsächlich Vertretungsmacht hatte. In Streit über Wirksamkeit oder Genehmigung kann dadurch die falsche Ebene geprüft werden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.