Willenserklärung
Nimm „tahdonilmaisu“, wenn eine rechtsgeschäftliche Erklärung gemeint ist. „Ilmoitus“ ist nur Mitteilung und trägt den Rechtsgeschäftscharakter nicht sicher.
Deutsch „Willenserklärung“ ist ein zivilrechtlicher Grundbegriff. Finnisch tahdonilmaisu zeigt, dass eine Erklärung auf eine Rechtsfolge gerichtet ist. Ilmoitus kann jede Mitteilung sein und ist für Vertragsabschluss, Anfechtung oder Kündigung oft zu unspezifisch. Suostumus passt nur, wenn Zustimmung im Mittelpunkt steht. Die Übersetzung muss den Rechtsbindungswillen sichtbar machen.
„Eine Willenserklärung abgeben“ heißt antaa tahdonilmaisu oder ilmaista tahto, nicht nur tehdä ilmoitus.
„Zugang der Willenserklärung“ kann tahdonilmaisun saapuminen oder tiedoksisaanti sein, je nach Konstruktion.
„Zustimmung“ ist suostumus, nicht jede Willenserklärung.
Vertragsschluss, Anfechtung, Kündigungserklärung: die Erklärung soll eine Rechtsfolge auslösen. Tahdonilmaisu hält diesen rechtsgeschäftlichen Kern fest. Ilmoitus kann zu neutral sein und wie eine bloße Information wirken.
Ohne Zivilrechtskontext wird „Willenserklärung“ maschinell gern zu ilmoitus. Dann bleibt nur eine Mitteilung übrig. Bei Annahme, Kündigung oder Anfechtung verschwindet, dass die Erklärung selbst eine Rechtsfolge herbeiführen soll.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.