Ablehnung
refus ist die Ablehnung eines Antrags; die förmliche Zurückweisung von Rechtsbehelf oder Klage heißt rejet, der Bescheid selbst décision de refus.
Das deutsche „Ablehnung“ deckt Ergebnis und Bescheid zugleich ab. Das Französische trennt: refus ist die sachliche Verweigerung, rejet die prozessuale oder förmliche Zurückweisung eines Rechtsbehelfs, décision de refus das Dokument. Bei einem Bescheid ist décision de refus oft präziser als nur refus, und beim abgewiesenen recours passt rejet besser als refus.
„Ablehnungsbescheid“ nicht bloß mit refus wiedergeben, wenn das Dokument gemeint ist, décision de refus ist besser.
rejet passt bei recours, demande en justice oder réclamation oft besser als refus.
refus und rejet sind nicht beliebig austauschbar.
Formuliert man die Abweisung eines recours als refus, verfehlt man die prozessuale Ebene, auf der rejet zu Hause ist, und verwischt die Grenze zwischen Sachverweigerung und förmlicher Zurückweisung. Für „sie erhielt eine Ablehnung ihres Antrags“ bleibt refus unstrittig.
Automatisch nimmt „Ablehnung“ pauschal refus, auch bei der prozessualen Zurückweisung, die rejet verlangt, und beim Bescheid, der décision de refus heißt. Aus der Abweisung eines Rechtsbehelfs wird eine schlichte Verweigerung, und die Verfahrensebene geht im Text verloren.