Auftrag
commande ist der Auftrag als Bestellung; als übertragene Aufgabe heißt er mission, als Anweisung ordre.
„Auftrag“ trägt im Deutschen Bestellung, Aufgabe und Anweisung zugleich. Die Warenbestellung ist die commande, die übertragene Aufgabe eine mission, die Anweisung ein ordre. Im öffentlichen Vergabewesen wird der Auftrag zum marché public, die rechtsgeschäftliche Beauftragung eines Vertreters zum mandat. Wer alles commande nennt, macht aus jeder Aufgabe eine Bestellung.
Der öffentliche Auftrag ist ein marché public, nicht eine „commande publique“.
Die Beauftragung eines Vertreters ist ein mandat, nicht eine commande.
„im Auftrag von“ ist pour le compte de oder par ordre de, nicht „dans la commande de“.
Bestellt ein Kunde Ware, ist es eine commande; überträgt er eine Aufgabe, eine mission; weist er etwas an, ein ordre. Wer alles commande nennt, macht aus dem Beratungsprojekt eine Warenbestellung. Bei der reinen Bestellung bleibt commande unstrittig.
„Auftrag“ wird automatisch oft zu commande, auch wo eine übertragene Aufgabe oder Anweisung gemeint ist. Aus dem Beratungsauftrag wird eine Warenbestellung, und „im Auftrag von“ verliert den Sinn der Stellvertretung, weil dort keine commande vorliegt.