Empfangsbestätigung
accusé de réception ist die behördliche Empfangsbestätigung; der vorläufige Abgabebeleg heißt récépissé, die alltagssprachliche Variante confirmation de réception.
Bei der französischen Verwaltung ist accusé de réception ein fester Begriff, verankert im Code des relations entre le public et l'administration, und begegnet auch beim Einschreiben (lettre avec accusé de réception). récépissé ist enger und kann im Aufenthaltsrecht oder bei Antragstellung ein eigenes Dokument mit vorläufiger Wirkung sein. confirmation de réception ist verständlich, aber wenig terminologisch.
„Empfangsbestätigung“ nicht mechanisch mit confirmation wiedergeben, wenn ein Verwaltungsverfahren gemeint ist.
récépissé ist nicht jede Empfangsbestätigung, sondern oft ein konkreter Beleg mit Rechtswirkung.
beim Einschreiben ist der Rückschein der accusé de réception, nicht die „confirmation“.
Fehlt in einem fristgebundenen Verfahren die Unterscheidung, verwechselt man die bloße Eingangsbestätigung mit dem récépissé, das eigene Rechte auslösen kann, etwa im Aufenthaltsverfahren. Für „ich habe keine Empfangsbestätigung erhalten“ bleibt accusé de réception unstrittig.
Maschinell wird „Empfangsbestätigung“ oft confirmation de réception, was im Verwaltungsverfahren zu unspezifisch ist, oder pauschal accusé, ohne das eigenständige récépissé zu treffen. Aus dem vorläufigen Beleg mit Rechtswirkung wird eine schlichte Eingangsnotiz, und im Aufenthaltsverfahren fehlt der Bezug zum récépissé.