Mahnung
Die förmliche Mahnung, die den Schuldner in Verzug setzt, ist die mise en demeure. Die freundliche Zahlungserinnerung davor heißt relance oder lettre de rappel.
Frankreich mahnt in Stufen: erst die relance, freundlich und formlos, dann die mise en demeure, meist per Einschreiben, die den Verzug begründet und die Verzugszinsen laufen lässt. Genau dort liegt die Parallele zur deutschen verzugsbegründenden Mahnung. Fürs Fristenkopfrechnen wichtig: die mise en demeure unterbricht die Verjährung nicht, das leisten erst Klage oder Schuldanerkenntnis. Wer die letzte Mahnung als relance verschickt, verschenkt die Rechtswirkung.
die letzte Mahnung vor Gericht ist die mise en demeure, keine bloße relance.
„jemanden mahnen“ heißt relancer oder mettre en demeure, je nach Stufe.
die mise en demeure unterbricht die Verjährung nicht, sie lässt aber Verzugszinsen laufen.
Forderungsmanagement lebt von der Eskalationstreppe: relance, zweite relance, mise en demeure per Einschreiben. Steht auf der letzten Stufe das weiche Wort, fehlt dem Dossier später der Nachweis, dass der Schuldner in Verzug gesetzt war.
Eskalationsstufen ebnet die Automatik ein: jede „Mahnung“ wird zum rappel oder zur relance, auch die förmliche, die mise en demeure heißen muss. Im übersetzten Mahnlauf fehlt dann genau der Brief, an dem Verzugszinsen und Prozessreife hängen.