Vollmacht
procuration ist die Vollmacht als Urkunde und erteilte Vertretungsmacht; das Auftragsverhältnis dahinter heißt mandat, die Vorsorgevollmacht mandat de protection future.
Das Französische trennt die Urkunde von ihrem Grund. procuration bezeichnet die erteilte Vollmacht und ihr Dokument (donner procuration, par procuration), mandat das Auftragsverhältnis dahinter, pouvoir die Befugnis als solche. Die deutsche Vorsorgevollmacht läuft gerade nicht über procuration, sondern als mandat de protection future nach Artikel 477 folgende Code civil. Im Handelsverkehr steht der fondé de pouvoir dem Prokuristen am nächsten.
die „Vorsorgevollmacht“ ist der mandat de protection future, nicht „procuration de prévoyance“.
„per Vollmacht“ unterschreibt man par procuration, nicht „par mandat“.
die Prokura des HGB hat kein direktes Gegenstück, am nächsten steht der fondé de pouvoir.
Liefert der Text mandat, wo Bank oder Notariat die procuration als Nachweis erwarten, steht das Grundverhältnis statt der Urkunde und es kommt zu Rückfragen. Für „ich gebe dir Vollmacht“ reicht procuration.
Für „Vollmacht“ setzt die Automatik meist procuration, auch bei der Vorsorgevollmacht, die eigentlich mandat de protection future heißt. Aus einer betreuungsrechtlichen Vorsorgeregelung wird eine schlichte Bankvollmacht, und das falsche Dokument steht im Raum, wo eine bestimmte Rechtsform erwartet wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.