Berufung
სააპელაციო საჩივარი für die Berufung als Rechtsmittel gegen ein Urteil, აპელაცია nur vorsichtig als Kurzform. Nicht mit Beruf oder allgemeiner Beschwerde verwechseln.
Deutsch ist „Berufung“ mehrdeutig: juristisch das Rechtsmittel, außerhalb des Rechts der Beruf oder eine innere Bestimmung. Georgisch braucht im Prozessrecht სააპელაციო საჩივარი, weil darin die zweite Instanz und die Rechtsmittelfunktion sichtbar werden. საჩივარი allein bleibt zu allgemein, აპელაცია kann als Kurzform funktionieren, trägt aber weniger technische Genauigkeit.
Berufung im Prozessrecht heißt სააპელაციო საჩივარი, nicht Beruf im Alltagssinn.
საჩივარი allein ist zu allgemein und kann Beschwerde heißen.
Berufungsgericht heißt სააპელაციო სასამართლო.
Berufungsfrist braucht die Frist zur Einlegung der სააპელაციო საჩივარი.
Urteil, Rechtsmittelbelehrung, Fristberechnung: hier muss der Instanzenzug klar sein. Steht nur საჩივარი, bleibt offen, ob Beschwerde oder Berufung gemeint ist. Ein Alltagswort für Beruf wäre im Prozessrecht komplett falsch.
Bei Berufung erkennt die Maschine oft nicht, ob das Rechtsmittel oder der Beruf gemeint ist. Sie verkürzt auf აპელაცია oder nimmt ein allgemeines Wort für Beschwerde. In einer Rechtsmittelbelehrung kann dadurch der richtige Instanzenzug verschwinden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.